QUICK INFO: MWST-Sondersatz für die Beherbergung

Derzeit läuft die Debatte um die Verlängerung des geltenden MWST-Sondersatzes für die
Beherbergung der Ende 2027 ausläuft.
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Hanspeter Blättler, Partner & VRP KATAG & Partners AG
Der aktuelle Stand
Der Nationalrat hat sich gegen eine Verlängerung des MWST-Sondersatzes von 3,8 % ausgesprochen. Der Ständerat hat sich jetzt am 17. September 2026 dagegen für eine Verlängerung bis Ende 2035 ausgesprochen. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat zur Differenzbereinigung. Eine definitive Entscheidung steht noch aus. Bleibt der Sondersatz nicht bestehen, gilt ab 2028 der Normalsatz von 8,1 %.
Ein zusätzlicher Kostendruck droht
Die Beherbergungsbranche steht bereits heute unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Gleichzeitig befindet sich der Markt in einer tiefgreifenden Transformation: veränderte Gästebedürfnisse, neue Geschäftsmodelle und steigende Anforderungen an Digitalisierung und Nachhaltigkeit verlangen Investitionen. In vielen Betrieben besteht zudem ein hoher Investitionsbedarf, um mit diesen Entwicklungen Schritt halten zu können.
Hinzu kommen die aktuellen Kriege und geopolitischen Spannungen, welche die Branche zusätzlich fordern. Sie wirken sich auf Energie- und Beschaffungskosten, die Konsumentenstimmung sowie insbesondere auf das internationale Reiseverhalten und einzelne Herkunftsmärkte aus.
Eine Abschaffung des Sondersatzes würde diesen Druck zusätzlich erhöhen. Der Wechsel von 3,8 % auf 8,1 % MWST bedeutet eine unmittelbare Preiserhöhung von rund 5%. Diese Mehrbelastung dürfte sich aufgrund des intensiven Wettbewerbs und der Preissensibilität der Gäste nicht in allen Fällen vollständig weitergeben lassen.
Publiziert am 25.09.2026 von KATAG AG



