Passt der Mietzins nicht zum Betrieb, kann es heikel werden

Ein volles Haus allein macht noch keinen wirtschaftlich gesunden Betrieb. Der richtige Mietzins in der Gastronomie ist entscheidend für einen nachhaltig erfolgreichen Betrieb. Ist er zu hoch, kann er selbst bei starken Umsätzen zur Dauerbelastung werden.
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Der Mietzins gehört in der Gastronomie zu den zentralen wirtschaftlichen Faktoren. Ein zu hoher Mietzins kann selbst einen gut geführten und umsatzstarken Betrieb langfristig erheblich belasten. Deshalb sollte sich die Festlegung eines gastgewerblichen Mietzinses nicht primär am investierten Kapital des Vermieters, sondern an der nachhaltigen Ertragsmöglichkeit des Betriebes orientieren.
Grundsätzlich muss die wirtschaftliche Lebensfähigkeit des gastgewerblichen Betriebes gewährleistet sein. Ein marktkonformer Mietzins sollte deshalb mit der Ertragsmöglichkeit übereinstimmen, die bei einer professionellen und bestmöglichen Führung des Betriebes realistischerweise erzielt werden kann.
Hanspeter Blättler, Partner & VRP, KATAG & Partners AG
Was gehört zum Mietzins?
Mit Ausnahme einer Vermietung ab Rohbau sind grundsätzlich auch die für den Betrieb erforderlichen Betriebseinrichtungen und das Grossinventar bei der Beurteilung des Mietzinses zu berücksichtigen. Der Mieter beschafft demgegenüber insbesondere das für seinen Betrieb notwendige Kleininventar.
Ebenso wichtig ist die Abgrenzung beim Gebäudeunterhalt. Der grosse Unterhalt sowie grössere Reparaturen und Erneuerungsinvestitionen an der Liegenschaft verbleiben beim Vermieter. Der Mieter trägt hingegen den laufenden betrieblichen und kleineren Unterhalt im Rahmen des Mietverhältnisses.
Die nachfolgenden Mietzinsrichtwerte verstehen sich grundsätzlich ohne Übernahme des grossen bzw. werterhaltenden Gebäudeunterhalts durch den Mieter.
Mietzinsrichtwerte: Was liegt für welchen Restauranttyp drin?
Als betriebswirtschaftliche Orientierung können folgende Mietzinsbandbreiten in Prozent des Gesamtumsatzes herangezogen werden:
Restauranttyp: von bis
Gourmet-Restaurant 8.5% 9.5%
Spezialitäten-Restaurant 8.5% 10.5%
Traditionelles Restaurant 7.5% 8.5%
Bar / Pub 9.0 % 15.0%
Fastfood / Handelsgastronomie 9.0% 13.0%
Kantinen 0.0% 6.0%
Richtwerte geben Orientierung – keinen Entscheid
Die Werte sind Richtwerte und keine starren Vorgaben. Der wirtschaftlich tragbare Mietzins muss für jedes Objekt individuell beurteilt werden. Entscheidend sind insbesondere der Betriebstyp, der Standort, der Ausbaustandard, die vorhandenen Betriebseinrichtungen sowie die nachhaltig erzielbare Ertragskraft.
Ein wirtschaftlich angemessener Mietzins sollte dem Gastronomiebetrieb genügend Spielraum lassen, um neben den laufenden Kosten auch notwendige Investitionen und Ersatzbeschaffungen zu finanzieren sowie eine angemessene Entschädigung für die unternehmerische Tätigkeit zu erwirtschaften.
Ein tragbarer Mietzins ist Win-Win
Ein langfristig angemessener Mietzins nützt somit beiden Seiten und liegt sowohl im Interesse des Mieters als auch des Vermieters. Nur ein wirtschaftlich gesunder Gastronomiebetrieb kann seinen Standort nachhaltig entwickeln und seine Verpflichtungen langfristig erfüllen.
Ein guter Gastronomiemietzins ist deshalb nicht der höchstmögliche Mietzins, sondern jener Mietzins, den ein professionell geführter Betrieb aufgrund seiner nachhaltigen Ertragskraft langfristig tragen kann.
Ein guter Gastronomiemietzins ist deshalb nicht der höchstmögliche Mietzins, sondern jener Mietzins, den ein professionell geführter Betrieb aufgrund seiner nachhaltigen Ertragskraft langfristig tragen kann.
Publiziert am 13.10.2026 von KATAG AG



